Gewerbliche Versicherungen

Mini-Versicherungen-GewerbeSie als Gewerbetreibender oder Freiberufler sind täglich damit beschäftigt Ihre Tätigkeit bestmöglichst für Ihre Kunden zu erbringen.

Doch was passiert, wenn Sie Dritten aus unachtsamkeit einen Schaden zufügen oder Ihre Geschäftsräume durch Feuer oder einen Leitungswasserschaden unbenutzbar und Maschinen zerstört worden sind?

Hierfür müssen Sie sich nicht neben Ihrem Kerngeschäft auch noch mit der Suche nach passendem und leistungsstarken Versicherungsschutz beschäftigen. Überlassen Sie dies uns!

Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, welche Versicherungsthemen für Sie, je nach Unternehmensgröße, Tätigkeit und Rahmenbedingungen interessant sein könnten.

Versicherung von Kostenrisiken

Versicherung des Anlage- + Umlaufvermögens

  • Sachversicherungen:
  • Mitzuversichernde Kostenrisiken in Sachdeckungen:
  • Transportrisiken:
  • Technische Versicherungen:
    • Maschinenversicherung (Stationäre Maschinen, Mobile Maschinen)
    • Elektronik (EDV, Bürotechnik, Mess- und Prüftechnik, Elekton. Kassen u. Waagen, Bild- und Tontechnik, Medizintechnik)
    • Gebäudetechnik (…kann teils im Rahmen der Gebäudeversicherung eingeschlossen werden, teils gibt es aber auch separate Verträge.)
    • Photovoltaikversicherung (AllRisk-Deckung häufig inkl. Ertragsausfall und teils mit Minderertragsdeckung)
  • Montageversicherungen
  • Bauleistungsversicherung

Vorsorge Geschäftsführung + Belegschaft

  • Lohnfortfortzahlung Geschäftsführer (kann in Form einer entsprechenden Krankentagegeldversicherung (KTG) (z.B.: für 182 Tage abgesichert werden, sofern der Anstellungsvertrag eine solche Lohnfortzahlung vorsieht. Dies sind dann Firmenkosten. Der Geschäftführer selbst benötigt dann selbst nur noch eine sehr günstige KTG-Versicherung ab dem 183. Tag, die er privat bezahlt.)
  • Keymann-Absicherung (Leistung bei Tod und/oder schwere Krankheiten) – Im Unterschied zum privaten Vertrag, versichert hier ein Unternehmen bzw. ein Unternehmer „Schlüsselpersonen“ um im Fall des Falles ein finanzielles Polster für beispielsweise „Interimsmanager“ zu haben, bis eine Stelle dauerhaft neu besetzt werden konnte.
  • Altersvorsorge im Betrieb:
  • Neben der betrieblichen Altersvorsorge, auf die Mitarbeiter ein Anrecht haben (Entgeltumwandlung), kann sich das Unternehmen auch durch weitere Versicherungsleistungen für Mitarbeiter attraktiv machen:
  • Gruppenunfall (Neben der Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung kann der Arbeitgeber eine zusätzliche Unfallversicherung für seine Mitarbeiter abschließen. Dazu sind allerdings ein paar steuerliche Spielregeln zu beachten.)
  • Betriebliche Krankenversicherung (Krankenzusatzversicherungstarife als Budget-Tarif (Jeder Mitarbeiter wählt seine Wunschleistung innerhalb seines Budgets aus) oder als ambulante, stationäre oder zahnärztliche Zusatztarife zur vergünstigten Beiträgen. Teilweise, je nach Anzahl der versicherten Mitarbeiter mit Annahmezwang / ohne oder mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung. Oft können auch Familienangehörige mitversichert werden.) 
  • Auslandsreisen (Kranken) (für Mitarbeiter bei Dienstreisen ins Ausland)
  • Rahmenverträge Belegschaft

KFZ-Versicherung

  • Kraftfahrtzeugversicherung (Im gewerblichen Bereich betrifft dies häufig neben einzelnen KFZ und Kleinflotten auch auch Flottenrahmenverträge.)
  • Dienstreisekasko (Vollkaskodeckung für Dienstfahrten mit Privat-PKW von Mitarbeitern. (Falls Mitarbeiter dienstliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug erledigen. Wer wann haftet, können Sie im hier herunterladbaren Dokument der IHK Frankfurt a. M. nachlesen.) Bedenken Sie unabhängig von der Haftungsfrage: Ihre Mitarbeiter sind eher bereit eine Dienstreise mit Ihrem eigenen Fahrzeug zu tätigen, wenn Sie wissen, dass Sie als Arbeitgeber für den Kaskoschutz gesorgt haben. Weiterer Vorteil für Sie: Sie benötigen dann keine Firmen-Pool-Fahrzeuge oder Mietwagen für solche Situationen.

Versicherung für besondere Betriebsarten

  • Vermögenschadenhaftpflicht betrifft in der Regel die sogenannten Freiberufler. (Siehe auch (Versicherung von Kostenrisiken –> Betriebshaftpflicht)
  • KFZ- Handel + Handwerk (Bedarf besteht für Unternehmen, die mit und an KFZ’s arbeiten. Die Handel-Handwerks-Deckung ist die Kaskoversicherung für die in Obhut der Firma befindlichen Fahrzeuge. Schutz besteht bspw. bei Hagelschäden, aber auch bei Feuer oder einfach nur bei Unfall während der Probefahrt oder dem Verfahren auf dem Betriebsgrundstück.
  • Veranstalterversicherungen:
    Veranstalterhaftpflicht (Events, Hochzeiten, Flurschäden, (Karnevalls-)Umzüge, Feiern/Konzerte mit teilweiser verschuldensunabhängiger Haftung für Sachschäden in gemieteten Immobilien), Veranstaltungssachdeckung (Ton- und Lichttechnik, Cateringausstattung),  Veranstaltungsausfall-/-abbruchversicherung (Wetter, Künstler, Terrorgefahr), Garderobenversicherung
  • sonstige

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite „Selbständigkeit“.

Im speziellen finden Sie als Unternehmer im Baugewerbe auf unserer Themenseite zum „Baugewerbe“ weitere Informationen zu den speziellen Risiken im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Spezielle Informationen für Sie als Freiberufler finden Sie auf unserer Themenseite „Freiberufler“.