Ihr Vorteil durch einen Versicherungsmakler

Maklervorteil - FreiheitGebundener Versicherungsvertreter, Mehrfachagent, ungebundener Versicherungsvertreter, Ausschließlichkeitsvertreter, Versicherungsmakler, das ist für Sie alles das Gleiche? Dann geht es Ihnen wie vielen Ihrer Mitmenschen. Sogar die Medien können oder wollen diese Begriffe oft nicht korrekt auseinander halten.
Das muss nicht so bleiben. Lassen Sie uns Ihnen nachfolgend Ihre Vorteile durch die Wahl eines Versicherungsmaklers im Gegensatz zu den anderen Vermittlertypen aufzeigen.

Übersicht Unterschied Versicherungsvertreter* und Versicherungsmakler

In welchem Umfang steht Ihnen der Versicherungsmarkt zur Verfügung?

Der Versicherungsvertreter ist auf das Angebot „seiner“ Versicherungsgesellschaft beschränkt.

Der Versicherungsmakler stützt seinen Rat auf die Analyse von gleichwertigen Versicherungsprodukten von namhaften und kompetenten Versicherungunternehmen und Produktanbietern. Dadurch haben Sie als Kunde die Chance, aus einer Hand Produkte und Tarife verschiedener Versicherungen mit besserem Preis-/Leistungsverhältnis zu erhalten.

Bleibt Ihnen der Betreuer erhalten?

Wird einem Versicherungsvertreter von „seiner“ Gesellschaft gekündigt, muss er sämtliche Aufzeichnungen und Unterlagen an die Gesellschaft zurückgeben. Dadurch verlieren Sie Ihren, eventuell bereits seit Jahren, vertrauten Betreuer.

In einer Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler kann Ihnen das nicht passieren. Die Gesellschaften können zwar auch dem Makler kündigen, dies hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die Beziehung zwischen dem Versicherungsmakler und Ihnen, sowie die dazugehörigen Unterlagen und Dokumentationen.
Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Versicherungsmakler wird solange fortgeführt, wie beide Seiten dies wünschen.

Wer steht auf Ihrer Seite?

Der Versicherungsvertreter ist der Vermittler „seiner“ Gesellschaft und an deren Weisungen gebunden. D. h. er ist verpflichtet, die Anweisungen der Gesellschaft zu befolgen.

Im Gegensatz dazu ist der Versicherungsmakler nur Ihnen verpflichtet. Er steht somit auf Ihrer, der Kundenseite. Der Versicherungsmakler wird von Ihnen durch eine entsprechende Vereinbarung beauftragt, am Markt den für Sie passenden Versicherungsschutz zu besorgen.

Erhalten Sie Informationen zu Vor- und Nachteilen bestimmter Angebote?

Ein Versicherungsvertreter wird von „seiner“ Gesellschaft laufend zu den eigenen Produkten geschult und informiert. Es bleibt zu hoffen, dass diese Schulungsmaßnahmen neben der Darstellung von Vorteilen, ebenso Informationen zu Nachteilen und Schwächen der Tarife und Leistungen beinhaltet.

Der Versicherungsmakler nutzt unter anderem Vergleichsprogramme, die Ihm erlauben, in die Tiefe der Tarife und Leistungen zu schauen. Dadurch ist er optimal informiert, kann die für Sie entscheidenden Kriterien berücksichtigen und Sie neutral zu den Vorteilen, aber auch zu den Nachteilen eines Produktes oder Tarifes der verschiedenen Versicherungen beraten.

Erfolgt eine ständige Weiterbildung?

Der Versicherungsvertreter erhält Produktschulungen „seiner“ Gesellschaft. Veranstaltungen von „fremden“ Versicherungen besucht er üblicherweise nicht, da er deren Produkte nicht anbieten kann.

Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, sich sowohl auf Veranstaltungen verschiedener interessanter Gesellschaften, als auch in Seminaren von unabhängigen Anbietern mit speziellem Hintergrundwissen und besonderen Produkten umfassend weiterzubilden. Dadurch erhält er einen breiten Marktüberblick, der in der Beratung des Kunden von großem Nutzen ist.

Wer setzt Ziele?

Der Versicherungsvertreter bekommt von „seiner“ Gesellschaft Umsatzziele und Vorgaben, an die er sich halten muss. Er wird regelmäßig daran erinnert, die Ziele in einzelnen Sparten auch zu erreichen.

Der Versicherungsmakler orientiert sich an Ihren Wünschen und Bedürfnissen und setzt sich seine Umsatzziele selbst und in Einklang mit seiner Unternehmensphilosophie. Umsatzvorgaben von Versicherungsgesellschaften bestehen nicht. Sie werden somit optimal und neutral beraten.

Wie werden Produkt- und Tarifunterschiede hinsichtlich Preis und Leistung vermittelt?

Der Versicherungsvertreter verkauft die Tarife, die „seine“ Gesellschaft ihm zur Verfügung stellt. In wenigen Fällen kann er eine „Ventillösung“ nutzen, wenn die eigenen Produkte überhaupt nicht zum Kunden passen.

Der Versicherungsmakler wird Ihnen offen seine Daten und Fakten aus Produkt- und Tarifvergleichen der ausgewählten Gesellschaften zeigen und zu den Unterschieden beraten.  Er kann entsprechend der Verfügbarkeit auf dem Markt Spezialtarife anbieten, wenn diese zu Ihnen passen könnten.

Erhalten Sie Unterstützung im Schadenfall?

Der Versicherungsvertreter wird mit Ihnen eine Schadenmeldung aufnehmen und diese an „seine“ Gesellschaft weiterleiten. Bei kleinen Schäden hat er eventuell eine Regulierungsvollmacht und kann Ihnen Ihren Schaden direkt ersetzen. Er steht aber rechlich immer auf Seiten „seiner“ Versicherung.

Der Versicherungsmakler steht auch in Schadenfällen immer auf Ihrer Seite. Er wird bei der Schadenmeldung darauf achten, dass umgangssprachliche oder unklare Formulierungen nicht zu Schwierigkeiten bei der Schadenabwicklung mit der Versicherungsgesellschaft führen. Er hat aber in der Regel keine Regulierungsvollmacht, um seine Stellung als Ihr neutraler „Sachwalter“ nicht zu gefährden.

Entstehen Ihnen durch einen Makler Kosten?

Der Versicherungsvertreter bekommt von „seiner“ Gesellschaft eine Provision für den Abschluss und teils für die Betreuung eines neu abgeschlossenen Vertrages. Seine Entlohnung ist somit in Ihren Versicherungsprämien enthalten.

Durch die Inanspruchnahme eines Versicherungsmaklers entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Er erhält von der, gemeinsam mit Ihnen ausgewählten, Gesellschaft in der Regel eine Courtage, ähnlich einer Provision. Für Ihre fortlaufende Betreuung wird eine Betreuungscourtage gezahlt. Auf Grund der Tarifvielfalt des Versicherungsmaktes, die dem Makler zur Verfügung steht, stehen häufig Versicherungsprodukte mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis zur Verfügung als ein einzelnes Versicherungunternehmen in allen Produktbereichen bieten kann.
In Einzelfällen können mit Ihnen aber auch andere Entlohnungsmodelle vereinbart werden.

Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?

Der Versicherungsvertreter kann Ihrem Betreuungswunsch hinsichtlich bei anderen Gesellschaften bestehenden Verträgen auf Grund der Bindung an „seine“ Gesellschaft nicht entsprechen.

Der Versicherungsmakler hingegen betreut auch Ihre bestehenden Verträge bei Gesellschaften, mit denen dieser eine Courtagvereinbarung hat. Das sind momentan weit über sechzig Versicherungsgesellschaften. Eine Kündigung von bestehenden Verträgen ist nicht zwingend notwendig. Überwiegen allerdings die Vorteile eines Neuabschlusses, wird dem Kunden möglicherweise zur Kündigung geraten.

Nutzen Sie zukünftig die neutrale Betreuung durch den Versicherungsmakler!

Bedenken Sie:

  • Bei juristischen Fragen und Problemen hilft der Rechtsanwalt.
  • Zu steuerlichen Fragen konsultieren Sie einen Steuerberater.
  • Bei allen Versicherungs- und Vorsorgefragen ist ein ungebundener Versicherungsmakler die richtige Wahl.

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* Die oben stehende Übersicht unterscheidet nicht zwischen Mehrfachagenten (ungebundenen Versicherungsvertretern) und Ausschließlichkeitsvertretern (gebundenen Versicherungsvertretern). Als Oberbegriff wurde „Versicherungsvertreter“ verwendet. Der Mehrfachagent vertritt mehrere Versicherungsgesellschaften (in der Regel nur mit nicht konkurrierenden Produkten) der Ausschließlichkeitsvertreter nur eine Gesellschaft.