Reiserücktritt- / Abbruchversicherung

Reiserücktrittversicherung beim Versicherungsmaklerbüro
Schmidt & Ko aus Plauen im Vogtland

ReiseversicherungSie haben einen Urlaub in einem schönen Hotel mit einem passenden Flug gebucht, sich für eine tolle Ferienwohnung oder eine Kreuzfahrt entschieden? Sie haben eine Pauschalreise oder auch alle Reiseleistungen einzeln gebucht?

Sorgen Sie für den Fall vor, dass die Reise beispielsweise aus nachfolgenden Gründen nicht oder nur verspätet angetreten werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss und für Sie Stornokosten oder Umbuchungsgebühren anfallen:

  • wenn Sie oder eine der mitreisenden Personen kurz vor der Reise erkrankt und Sie die Reise nicht oder nur verspätet antreten können
  • wenn ein naher Angehöriger verstirbt
  • wenn Sie oder ein Mitreisender plötzlich unverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert oder  unvorhergesehen seinen neuen Traumjob antreten muss

Meist bekommen Sie getätigte Anzahlungen nicht zurück bzw. fallen Stornokosten an. Für eine Umbuchung auf einen späteren Hinflug oder einen früheren Rückflug aus einem versicherten Grund entstehen Ihnen Mehrkosten.

Eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung schützt vor unnötigen Kosten und wird

  • mit und ohne Selbstbeteiligung
  • nur für eine bestimmte Reise oder für alle Reisen in einem Jahr – als sogenannte Jahresreiserücktrittskostenversicherung angeboten

Zum Direktabschluss bieten wir Ihnen die ERV und die Travel Secure an.
(Bitte beachten Sie, dass immer die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Versicherungsbedingungen gelten. Mit Nutzung des Direktabschlusses verzichten Sie auf eine individuelle Beratung.)

Reiserücktrittskostenversicherung bei der ERGO-Reiseversicherung:

Die ERV ist unser klarer Favorit, wenn Sie eine Jahresreiserücktrittversicherung abschließen wollen. Der Beitrag ist zwar im Vergleich zur unten stehenden Travel Secure etwas höher, es besteht jedoch bereits Versicherungsschutz für Tagesreisen ab über 50 km Entfernung vom Wohnort.

Neben den üblichen Rücktrittsgründen gelten hier auch folgende Punkte:

  • Verlust von zwingend notwendigem und nicht rechtzeitig wieder beschaffbarem Reisepass / Pesonalausweis
  • teilweise Leistung auch bei Fahruntauglichkeit durch Panne oder Unfall bei Anreise mit eigenem PKW
  • Weiterhin sind auch schwere Erkrankungen oder Tod durch Covid-19 (unter dem Gesichtspunkt der „“plötzlichen schweren Erkrankung“ eingeschlossen (Reiserücktritt- und abbruch), auch falls die WHO diese Erkrankung zu dem Zeitpunkt als Pandemie betrachtet oder das Auswärtige Amt bereits vor Abreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat. (Reiseabbruch)

Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht Versicherungsschutz ergänzend für folgende Fälle in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung:

  • Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
  • Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
  • Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
  • Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
! Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 muss für jede Person und einzelne Reise immer wieder erneut beantragt werden, so die gerade genannten Leistungsfälle versichert sein sollen. !

Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.

Nicht versichert bleiben generell angeordnete Quarantäne-Maßnahmen oder freiwillige Isolation.

Jetzt eine Reiseversicherung bei ERGO-Reiseversicherung abschließen

(Ihnen wird alternativ zur Einzelreiseversicherung auch die häufig günstigere Jahresreiseversicherung angeboten)

! Im Standard bietet der Rechner zuerst die Tarife mit Selbstbeteiligung an !
Wir empfehlen die Tarife OHNE Selbstbeteiligung.

Reiserücktrittskostenversicherung bei der Travel Secure:

Dies ist unsere Preis-Leistungs-Empfehlung für Kunden, die vor allem eine Einzelreise günstig absichern wollen. Bei der Jahresreiseversicherung sind hier erst Reisen mit mindestens 2 Übernachtungen versichert.

Folgende Rücktrittsgründe gelten zusätzlich:

  • schwere Erkrankung bzw. Unfall sowie Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes / einer Katze
  • Einreichung einer Scheidungsklage/-antrag unmittelbar vorm gemeinsamen Reisebeginn bei Ehepaaren
  • unerwartete Möglichkeit zur Adoption eines minderjährigen Kindes

Auch hier besteht die Möglichkeit, durch den Abschlusses eines separaten zusätzlichenReiseschutzbrief – Corona Premium“ die Mitreisenden vor Mehrkosten durch individuelle Covid-19-Quarantäne-Maßnahmen durch Umbuchung der Reise oder auch durch höhere Kosten während der Reise  abzusichern. Folgendes ist zu beachten: Der Corona Premium – Schutzbrief muss auch bei Abschluss einer Jahresreiserücktrittversicherung für jede einzelne Reise und Person erneut abgeschlossen werden. Damit wird dieser Tarif schnell teurer als der der ERGO (siehe oben). Die Details finden Sie im Abschlusslink.

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Sollten Sie nur eine einzige Einzelreise absichern wollen, nutzen Sie bitte unsere Möglichkeiten zu Kontaktaufnahme. (Die VEMA Makler-App steht übrigens auch bereits Interessenten zur Verfügung)