Auslandsreise – Krankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung beim Versicherungsmaklerbüro
Schmidt & Ko aus Plauen im Vogtland

ReiseversicherungSie verbringen Ihren verdienten Urlaub an einem der schönsten Orte der Erde, genießen die Sonne, die saubere Luft, das Meer, die Berge, den Schnee oder besichtigen einzigartige kulturelle, architektonische oder wissenschaftliche Errungenschaften der Menschheit?

Für den Fall, dass Sie dies im Ausland tun,  erkranken und ärztliche Hilfe benötigen, können Ihnen hohe Kosten entstehen. Richtig teuer wird ein medizinisch notwendiger oder sinnvoller Rücktransport in einem Ambulanz-Jet.

Gegen dieses unkalkulierbare Risiko können Sie sich für nur ein paar Euro im Jahr absichern.

Ach ja, vergessen Sie nicht – auch ein kurzer Ausflug zum Kaffeetrinken in unsere Nachbarländer, wie zum Beispiel Tschechien, kann im schlimmsten Fall in einem dortigen Krankenhaus mit den entsprechenden Kostenrisiken enden.

Für Kurzentschlossene bieten wir hier die Möglichkeit, eine Auslandsreisekrankenversicherung mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis abzuschließen. Diese verlängert sich automatisch nach dem nächsten Ablauf um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Sie brauchen sich also keine Sorgen mehr machen, dass Sie im nächsten Jahr vergessen, eine neue Versicherung abzuschließen.

Nachfolgend bieten wir Abschlusslinks zu zwei jeweils wirklich guten Tarifwerken

ACHTUNG: Generell gilt, dass der ständige Wohnsitz bei Abschluss in Deutschland liegen muss. Der Abschluss des Vertrages muss vor der Reise vollzogen werden.
Sollten Sie diesen Verlegen, sollte explizit geprüft werden, ob der Versicherungsschutz weiter bestehen kann. Üblicherweise geht dies in der EU, sofern die Beiträge weiter bezahlt werden. Allerdings gilt der Versicherungsschutz dann nicht in Deutschland und nicht im Land des gewöhnlichen Aufenthaltes.

Barmenia

Der Tarif Travel+ der Barmenia (für Singels und Familien) ist unsere erste Wahl was das Leistungsversprechen einer Auslandsreisekrankenversicherung angeht. Insbesondere auf Grund einer der besten Regelungen bezüglich des Rücktransportes am Markt:

  • medizinisch sinnvoll und vertretbar aus dem Auslandoder
  • „die voraussichtlichen Heilbehandlungskosten im Ausland liegen über den Rücktransportkosten“ oder
  • nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Dauer der Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich sieben Tage.
  • Weiterhin sind auch ärztlich attestierte Rettungsflüge versichert.

Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Ausland sind hier mit 5.000 € versichert. (Hier empfiehlt sich zusätzlich immer eine private Unfallversicherung. Gute Tarife sichern dies deutlich höher ab.

Versichert sind Urlaubs- und Geschäftsreisen bis 56 Tage (8 Wochen) je Reise.

Eine weitere Besonderheit gibt es in diesem Tarif auch noch: Nicht immer verreist man ins Ausland. Dieser Tarif bietet auch folgende Inlandsleistungen, wenn die Reise mehr als 100 km vom Wohn-/Arbeitsort entfernt ist und mit mehr als einer Übernachtung verbunden ist. Die innerdeutschen Leistungen bei Erkrankungen auf versicherten Reisen sind:
30 € Krankenhaustagegeld + bis zu 600 € Kostenübernahme für Verlegung an ein Krankenhaus am gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. Überführung im Todesfall.

Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen Unfall oder Erkrankung sind im Ausland bis 5.000 € mitversichert.

Für diese Auslandsreisekrankenversicherung berechnet die Barmenia aktuell für eine Jahresversicherung:

Altersbereich Single Familie
18 bis <66 Jahre* 16,90 €/Jahr 33,80 €/Jahr
ab 66 Jahre* 59,60 €/Jahr 115,00 €/Jahr

*Alter gilt immer für die älteste versicherte Person.

Definition Familie:

  • Als Familie gelten hier der Versicherungsnehmer (muss 18 Jahre als sein), sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehepartner / Lebensgefährte und deren Kinder ohne Altersgrenze. Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
  • Minderjährige können nur über den Familientarif versichert werden.

Was ist eine Reise:

  • Aufenthalt im Ausland bis 56 Tage
  • in Deutschland: mehr als eine eine Übernachtung oder das behandelnde Krankenhaus liegt mindestens 100 km von Startpunkt der Reise (Wohn- bzw. Arbeitsort) entfernt

Auslandsreisekrankenversicherung bei Barmenia beantragen*

+++ Es gelten wie immer die genauen Ein- und Ausschlüsse in den Bedingungen +++


DKV

Als sehr gute Alternative bieten wir unseren Kunden, die DKV Auslandsreisekrankenversicherung an, die teilweise sogar günstiger sein kann (abh. von Single/Familie, Alter). Hier sind dann ebenso Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu einer Gesamtdauer von 56 Tagen versichert. Es ist der „medizinisch sinnvolle und vertretbare“ Rücktransport versichert. (Die DKV definiert hier keine weiteren harten Voraussetzungen. Da sehen wir die 7-Tage-Stationäre-Heilbehandlungsgrenze der Barmenia eher positiv. Über „vertretbar“ kann man leider streiten. Ansonsten sind hierbei keine besonderen Regeln zu beachten. Eine Organisation über den Versicherer ist aber dennoch immer zu empfehlen.

Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen Unfall oder Erkrankung sind im Ausland bis 10.000 € mitversichert. Hier empfiehlt sich zusätzlich immer eine private Unfallversicherung. Gute Tarife sichern dies deutlich höher ab.

Die Beiträge bei der DKV:

Altersgruppe Single Familie*
< 65 Jahre* 9,90 €/Jahr 27,90 €/Jahr
65 bis < 70 Jahre* 19,90 €/Jahr 53,90 €/Jahr
ab 70 Jahre* 34,90 €/Jahr 88,90 €/Jahr

*Alter gilt immer für die älteste versicherte Person.

Definition Familie:

  • Als Familie gelten hier der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehepartner / Lebensgefährte und die Kinder bis zum 25. Geburtstag. Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. –> Sind die Kinder vor Beendigung des 25. Lebensjahres der DKV mit vollem Namen und Geburtsdatum gemeldet worden, beginnt mit dem 25. Geburtstag automatisch ein Einzelvertrag zu den dann geltenden Beiträgen für dieses Kind. Ansonsten endet der Versicherungsschutz für das Kind ersatzlos.
  • Hinweis für Mitversicherung von Neugeborenen: Beim Singlevertrag muss das Neugeborene innerhalb von 2 Monaten nach Geburt rückwirkend gemeldet werden. Bei einem bestehenden Familientarif eines Elternteils ist eine Anmeldung des Kindes nicht erforderlich, jedoch sinnvoll. (Stichwort: Vollendung des 25. Lebensjahres)

Auch der DKV-Familientarif bietet ein interessantes „Goody“:

  • Bei Eintritt von bestimmten schweren Erkrankungen (Bedingungen01/2023) Punkt 1.6, letzte 4 Abschnitte vor 1.7) die zu einem medizinisch notwendigen Vollstationären Aufenthalt führen, wird eine Pauschale Leistung von 500 € ausgeschüttet.
  • Diese Leistung ist unabhängig von einer Reise und wird somit auch in Deutschland erbracht.

Auslandsreisekrankenversicherung bei DKV als Einzelperson beantragen*

Auslandsreisekrankenversicherung bei DKV als Familie beantragen*

+++ Es gelten wie immer die genauen Ein- und Ausschlüsse in den Bedingungen +++


Sollten Sie eine längere Reise planen oder die zu versichernden Personen nicht zur hier genannten Familiendefinition passen, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

Wir bieten auch Lösungen für Auslandssemester, Work-and-Travel oder sonstige längere Auslandsaufenthalte (z.B.: als Backpacker).
Sogar wenn Sie sich bereits im Ausland aufhalten und Sie den Abschluss vergessen haben bzw. Sie Ihren Aufenthalt über die bisherige Versicherungszeit hinaus verlängern, können wir Ihnen (aktuell) eine Lösung anbieten.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email!

*Sie verzichten bei Nutzung des Onlineabschlusses auf eine individuelle Beratung.
** Die genannten Beiträge entsprechen dem aktuellen Stand 23.02.2024. Den wirklich gültigen Beitrag sehen Sie dann im durch Klick auf den Abschlusslinkbutton im Rechner der Gesellschaft.